Campingplatzordnung
Sehr geehrte Campingfreunde,
Herzlich willkommen auf unserem Campingplatz Deutschbaselitz!
Wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse der anderen Campinggäste und eines reibungslosen Aufenthaltes auf unserem Platz, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten:
Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zuerst in der Rezeption an (polizeiliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Besucher, egal ob Sie auf dem Campingplatz übernachten möchten oder nicht. Jugendliche haben sich gemäß dem Jugendschutzgesetz zu verhalten.
Gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses wird Ihre Anmeldung per Computer aufgenommen. Mit Erhalt der Rechnung und deren Bezahlung an der Rezeption gehen Sie einen befristeten Nutzungsvertrag ein und akzeptieren die Campingplatzordnung.
Alle Campinggäste und Besucher zahlen bei der Anreise die nach dem aktuellen Entgeltverzeichnis geltenden Benutzungsentgelte. Der Nutzungsvertrag gilt für den gesamten Entgeltzeitraum als fest geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall der unterbliebenen oder verkürzten Nutzung werden keine Entgelte zurückerstattet, soweit nicht der Campingplatzbetreiber für eine unterbliebene oder eingeschränkte Nutzung verantwortlich ist. Eine Kündigung des Nutzungsvertrages ist ausgeschlossen.
Das Aufstellen der Zelte, Wohnwägen oder Wohnmobile erfolgt auf der durch den Campingplatzbetreiber zugewiesenen Stellfläche; ein Anspruch auf eine bestimmte Stellfläche besteht nicht. Die Nutzung von Campingeinrichtungen und Campingzubehör ist auf diese Stellfläche beschränkt. Sollte es an der zugewiesenen Stellfläche Behinderungen oder Beeinträchtigungen geben oder sollten diese nachträglich entstehen, bitten wir Sie, dies in der Rezeption sofort anzuzeigen. Nach Möglichkeit erfolgt bei anerkennenswerten Behinderungen oder Beeinträchtigungen die Zuweisung einer neuen Stellfläche, jedoch keine Entgeltermäßigung.
Es ist nicht gestattet, auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder die Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und ähnliches Campingzubehör gefährdet wird. Gefahrenquellen kennzeichnen Sie bitte durch gut sichtbare Markierungen.
Die Abreise hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen, da sonst eine weitere Tagesmiete fällig wird. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.
Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrswege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine Beräumungspflicht.
Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Straßen im Schritttempo (5 km/h) statthaft. Das Befahren der Zeltwiese ist generell untersagt. Im Übrigen gilt die StVO. Besorgungs- oder Freizeitfahrten mit Pkw oder Krad innerhalb des Campingplatzes sind nicht gestattet.
Die PLATZRUHE in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot. Der Campingplatzbetreiber lässt von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 6:00 Uhr die Schranke geschlossen. Beim Betrieb von Radio, Fernseher, CD-Player und ähnliches sowie bei Unterhaltungen und Gesprächen darf Zeltlautstärke nicht überschritten werden. Insbesondere Rasenpflege, Heckenschneiden, Bau- und Reparaturarbeiten sind in dieser Zeit untersagt.
Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, das Gelände und die Sanitäranlagen sauber zu halten. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitäranlagen nutzen.
In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäsche waschen sowie Geschirr spülen untersagt. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Waschplätze, Waschmaschinen und Trockengeräte. Das Waschen der Wohnwagen und der Kfz ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
Bei der Entsorgung Ihrer Abfälle achten Sie bitte auf Mülltrennung! Die Restmüllentsorgung darf auf Grund der Geruchsbelästigung und der Hygiene nur in verknoteten Müllsäcken in die dafür vorgesehenen Restmüllcontainer erfolgen. Sperrmüll ist nicht im Restmüllcontainer zu entsorgen, sondern wird wie Kühlschränke, Fernseher und ähnliche Elektrogeräte gegen gesondertes Entgelt entsorgt (Meldung in der Rezeption). Grünschnitt - ohne Restmüll! - ist in der Biotonne zu entsorgen. Die Entleerung von Chemietoiletten ist nur an den dafür vorgesehen Stellen durchzuführen.
Das Benutzen der Liegewiese und des angrenzenden Großteiches geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Haftung wird vom Campingplatzbetreiber nicht übernommen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Lagerfeuer nur mit Zustimmung der Mitarbeiter vom Campingplatz an den hierfür vorgesehenen Feuerstellen gemacht werden. Bei jedem Feuer muss ein mit Wasser gefüllter Eimer bereitstehen. Die Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Bitte fachgerecht löschen. Die Waldbrandwarnstufen sind zu beachten.
Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie einem vom Campingplatzbetreiber zugewiesenen Platz erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grill- und Lagerfeuerverbot aussprechen.
Für Kinder steht der Kinderspielplatz zur Verfügung. Eltern haben ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften Eltern für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
Da es sich bei dem Campingplatz um ein Waldgebiet handelt, ist das Beschädigen des Bewuchses auf dem gesamten Campingplatz strengstens verboten und wird geahndet.
Auf dem Campingplatz dürfen Hunde angeleint mitgeführt werden, jedoch nur, wenn vom Tier keine Gefahren oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen. Ebenso hat der Hundehalter auf Sauberkeit zu achten und hinterlassene Verschmutzungen selbst zu entfernen. Die Hundeleine sollte in der Parzelle nur so lang sein, dass sich der Hund nur im Parzellenbereich bewegt. Der Hundebesitzer haftet für entstandene Schäden.
Die Steckverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzbetreibers und der elektrischen Anlage des Mieters stellen besondere Gefahrenstellen dar. Daher sind die verwendeten Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen des Mieters stets in einwandfreien und vorschriftsmäßigen Zustand zu halten. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn verwendeten elektrischen Anlagen bzw. des Zubehörs verursacht werden.
Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607 entsprechen und sind vom Gast regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Gast haftet für die Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
Der Campingplatzbetreiber übt durch seine MitarbeiterInnen und beauftragte Personen das Hausrecht aus. Dies berechtigt dazu, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Gäste vom Platz zu verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste oder bei Verstoß gegen die Campingplatzordnung erforderlich scheint. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren erfolgt nicht.
Der Campingplatzbetreiber sowie seine Mitarbeiter und Gehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus etc.) sowie höherer Gewalt (Gewitter, Sturm etc.) wird keine Haftung übernommen. Der Campinggast stellt den Campingplatzbetreiber von Ersatzansprüchen frei, die auf Grund des Verhaltens des Campinggastes und der von ihm in den Vertrag einbezogenen Personen sowie des Zustandes seiner Camping- und sonstigen Einrichtungen, Gerätschaften, Fahrzeuge etc. durch Dritte gegen den Betreiber erhoben werden. Jeder Campingplatzgast hat über eine entsprechende Haftpflichtversicherung und eine Sachversicherung über sein genutztes Objekt (Wohnwagen, Bungalows, Mobilheim, Wohnmobil, umbaute Fahrzeuge und Zelt) zu verfügen. Der Campingplatzbetreiber kann die Vorlage der Versicherungspolice verlangen.
Auf Grund der Gefahren für die übrigen Gäste des Campingplatzes werden nur Gäste aufgenommen, die nicht unter ansteckenden Krankheiten gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes leiden. Mit der Anmeldung erklärt der Gast, frei von solchen Krankheiten zu sein. Sollte dies nicht den Tatsachen entsprechen, haftet der Gast für alle Schäden, die hieraus entstehen, zum Beispiel durch eine Beeinträchtigung des Campingplatzbetriebes bis hin zur Schließung des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung.
Campingplatz Deutschbaselitz, ViWiMaNiMa GmbH, Großteichstraße 30, 01917 Kamenz
Stand 01.01.2023